Welche Aufgaben hat ein Umgangspfleger?

Der Umgangspfleger ist dafür zuständig, dass gerichtlich beschlossene oder gebilligte Umgänge auch tatsächlich stattfinden und in der Praxis mit dem Kindeswohl zu vereinbaren sind. Oft wird ein Umgangspfleger dann vom Gericht bestellt, wenn das Verhältnis der Eltern noch so angespannt ist, dass beispielsweise bei der Übergabe offener Streit zu befürchten ist. Oder aber, es kann aufgrund vorangegangener traumatischer Erlebnisse einem Elternteil nicht zugemutet werden, dem anderen Elternteil bei der Übergabe des Kindes zu begegnen. 

Vielleicht gibt es auch Kommunikations- und Organisationsprobleme zwischen Ihnen als Eltern, die gedeihliche Umgänge in der Praxis erschweren. Manchmal braucht auch das Kind selber noch Unterstützung darin, sich auf die Umgänge einzulassen. Oder es ist nicht ganz klar, ob die vereinbarten Umgänge dem Kind tatsächlich guttun.

Ein Umgangspfleger ist verpflichtet, dem Gericht nach Aufforderung zu berichten. Eindeutige Verstöße gegen die Umgangsregelung werden von ihm ebenso gemeldet wie auch Bedenken, ob die Umgänge mit dem Kindeswohl zu vereinbaren sind.

Oft gehört zu den Aufgaben des Umgangspflegers:

  • die Einhaltung der Umgangsregelung zu gewährleisten
  • die Übergabe des Kindes zumindest anfangs noch zu begleiten
  • auf das Kindeswohl zu achten
  • Termine und Absprachen zwischen den Eltern zu koordinieren
  • den Eltern Hilfestellung für eine gute Kommunikation zu geben
  • die Eltern darin zu unterstützen, die Umgänge selbstständig zu planen und durchzuführen

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