Was ist ein Umgangspfleger?

Der Umgangspfleger ist dafür zuständig, dass gerichtlich beschlossene oder gebilligte Umgänge auch tatsächlich stattfinden und in der Praxis mit dem Kindeswohl zu vereinbaren sind. Oft wird ein Umgangspfleger dann vom Gericht bestellt, wenn das Verhältnis der Eltern noch so angespannt ist, dass beispielsweise bei der Übergabe offener Streit zu befürchten ist. Oder aber, es kann aufgrund vorangegangener traumatischer Erlebnisse einem Elternteil nicht zugemutet werden, dem anderen Elternteil bei der Übergabe des Kindes zu begegnen. 

Vielleicht gibt es auch Kommunikations- und Organisationsprobleme zwischen Ihnen als Eltern, die gedeihliche Umgänge in der Praxis erschweren. Manchmal braucht auch das Kind selber noch Unterstützung darin, sich auf die Umgänge einzulassen. Oder es ist nicht ganz klar, ob die vereinbarten Umgänge dem Kind tatsächlich guttun.

Ein Umgangspfleger ist verpflichtet, dem Gericht nach Aufforderung zu berichten. Eindeutige Verstöße gegen die Umgangsregelung werden von ihm ebenso gemeldet wie auch Bedenken, ob die Umgänge mit dem Kindeswohl zu vereinbaren sind.

Oft gehört zu den Aufgaben des Umgangspflegers:

  • die Einhaltung der Umgangsregelung zu gewährleisten
  • die Übergabe des Kindes zumindest anfangs noch zu begleiten
  • auf das Kindeswohl zu achten
  • Termine und Absprachen zwischen den Eltern zu koordinieren
  • den Eltern Hilfestellung für eine gute Kommunikation zu geben
  • die Eltern darin zu unterstützen, die Umgänge selbstständig zu planen und durchzuführen

 

Welche Aufgabe hat ein Ergänzungspfleger oder Vormund?

Das Sorgerecht kann man sich vorstellen wie eine große bunte Torte. Ein Stück heißt z.B. „Aufenthaltsbestimmung“, ein anderes „Gesundheitsfürsorge“, ein drittes „Wirkungskreis Schule“. Ist das Gericht der Auffassung, die Eltern sind aus welchen Gründen auch immer nicht mehr in der Lage, das ganze Sorgerecht für ihre Kinder auszuführen, so kann es Teile dieser „Torte“ herausschneiden und auf eine Ergänzungspflegschaft übertragen. 

Die Person, die das „Tortenstück“ bekommt, heißt Ergänzungspfleger und ist in diesem Bereich verantwortlich wie sonst die Eltern. Bekommt sie die gesamte „Sorgerechtstorte“, heißt die Person Vormund. Die Übertragung der gesamten Sorge ist heutzutage jedoch die Ausnahme.

Der Ergänzungspfleger oder Vormund besucht in der Regel das Kind einmal pro Monat, um bei Bedarf in dessen Sinne Entscheidungen treffen zu können. Über die Belange, die seine Sorgerechtsanteile betreffen, wird er informiert. Wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, beispielsweise über den Aufenthalt des Kindes oder die schulische Bildung, ist das für alle eine schwierige Situation. In solchen Fällen ist es wichtig, eine Entscheidung zumindest gut zu erklären.

Auch wenn es besonders anfangs nicht immer leicht fällt: Für die Kinder ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Ergänzungspfleger meist sehr wichtig. Als Ergänzungspfleger versuche ich, Eltern so zu unterstützen, dass sie die fehlenden Tortenstücke der elterlichen Sorge bald wieder zugesprochen bekommen.

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